DEEN
Festival
in Bitterfeld-
Wolfen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Informationen) 

Kulturpark e.V. (nachfolgend »Veranstalter«) richtet das Festival OSTEN – Welcome to Bitterfeld aus. Für Veranstaltungen im Rahmen des Festivals (nachfolgend »Veranstaltungen«) finden die folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

  1. Allgemeines 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: »AGB«) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets für Veranstaltungen vor Ort sowie für die Durchführung und den Besuch bzw. die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

1.2 Beim Kauf von Tickets zu einer Veranstaltung bei einem offiziellen Ticketpartner des Veranstalters (Online oder vor Ort) finden neben diesen AGB zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des offiziellen Ticketpartners Anwendung, über welchen das jeweilige Ticket erworben wird. Ticketpartner ist Love Your Artist GmbH ((nachfolgend: »LYA«), deren Allgemeine Geschäftsbedingungen unter https://love-your-artist.de/info/terms-and-conditions einsehbar sind.

  1. Erwerb von Tickets 

2.1 Tickets können nur bei dem Veranstalter, bspw. an der Tages-/Abendkasse, oder an einer Vorverkaufsstelle, und dem Ticketpartner LYA erworben werden. An der Tages-/ Abendkasse, die in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung öffnet, können noch vorhandene Tickets erworben werden.

2.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die Anzahl der Tickets zu beschränken, die jede:jeder Kunde:Kundin erwerben kann. Die Höchstgrenze wird dem:der Kunden:Kundin vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt bzw. angezeigt. Sollte die Anzahl der von einem:einer Kunden:Kundin bestellten Tickets über der mitgeteilten Höchstgrenze liegen, kann der Veranstalter die über die festgelegte Höchstgrenze hinausgehenden Bestellungen des:der Kunden:Kundin stornieren lassen.

2.3 Soweit das Ticket über den Ticketpartner LYA erworben wird, richtet sich der Ticketerwerb vorrangig nach den Vertragsbedingungen von LYA https://love-your-artist.de/info/terms-and-conditions.

2.4 Bei dem Erwerb von Tickets über den Webshop des Veranstalters bei LYA gilt, dass der:die Kunde:Kundin aus den Veranstaltungen des Veranstalters auswählen kann. Die Präsentation und Bewerbung von Veranstaltungen in dem Webshop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 

Für den Ticketerwerb gilt im Übrigen Folgendes:
2.4.1 Das Angebot für einen Vertragsschluss geht von dem:der Kunden:Kundin aus, sobald er:sie den Button »zahlungspflichtig bestellen« oder eine entsprechend § 312 j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Vor Abschicken der Bestellung kann der:die Kunde:Kundin die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der:die Kunde:Kundin durch Klicken auf den Button »AGB akzeptieren« diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen:ihren Antrag aufgenommen hat. 

2.4.2 LYA wird den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung) bestätigen. Diese stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. Die Vertragsannahme und Lieferkonditionen richten sich sich nach dem gewählten Zahlungsmittel und Art des Produktes (Hardticket, Print at home), siehe https://love-your-artist.de/info/terms-and-conditions.

2.4.3 Sollte die Lieferung der bestellten Tickets nicht möglich sein, etwa weil die entsprechenden Tickets nicht verfügbar sind, sieht der Veranstalter von einer Annahmerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Veranstalter wird den:die Kunden:Kundin darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

2.5 Bei Bestellungen, die nicht über bei einem Ticketpartner (z.B. LYA) vorgenommen werden, kommt der Vertragsschluss zum Zeitpunkt des Versands des Tickets bzw. der Übergabe in einer Verkaufsstelle zustande.

2.6 Der:Die Kunde:Kundin kann die bestellten Tickets durch Versand oder per Selbstausdruck durch den:die Kunden:Kundin (Print-at-Home-Verfahren) erhalten. Welche Möglichkeiten der Ticketbereitstellung durch den Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung bereitgestellt werden, wird dem:der Kunden:Kundin vor Erwerb des jeweiligen Tickets angezeigt. Die Möglichkeiten der Ticketbereitstellung können für bestimmte Veranstaltungen eingeschränkt sein.

2.6.1 Die erworbenen Tickets sind von dem:der Kunden:Kundin unverzüglich im Hinblick auf gewünschte Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

2.6.2 Wird bei der Bestellung der Versand des Tickets an den:die Kunden:Kundin vereinbart, werden gegebenenfalls Versandkosten erhoben. Diese zusätzlichen Kosten werden den Kunden:Kundinnen bei der Bestellung angezeigt oder mitgeteilt.

2.6.3 Bei Nutzung des Print-at-Home-Verfahrens erfolgt direkt bei dem:der Kunden:Kundin ein Ausdruck des dem:der Kunden:Kundin elektronisch übermittelten Tickets. Das Ticket druckt der:die Kunde:Kundin in unveränderter Größe mit einem geeignetem Drucker auf ein weißes Papier aus. Dem:Der Kunde:Kundin ist bewusst, dass es in seiner:ihrer Verantwortung liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Ausdruck des Tickets erforderlich sind.

2.6.4 Bei von dem Veranstalter ausgewählten Veranstaltungen ist es zudem möglich, das Tickets in elektronischer Form auf das Smartphone des:der Kunden:Kundin übermittelt werden (»Handyticket«). Dem:Der Kunde:Kundin ist bewusst, dass es in seiner:ihrer Verantwortung liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die zur Nutzung des Handytickets notwendig sind.

2.7 Jedes Ticket berechtigt nur einmalig zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Es ist ausdrücklich untersagt, ein Ticket entgegen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Sollte eine mehrmalige Kopie oder ein wiederholtes Ausdrucken durch den Veranstalter festgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zu der Veranstaltung zu verwehren.
Der:Die Kunde:Kundin muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Vervielfältigung von Tickets durch Dritte auszuschließen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von dem:der Kunden:Kundin, dessen:deren Eintrittskarte aufgrund seines:ihres Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der Vervielfältigung zu verlangen. 

  1. Ticketpreise

3.1 Gültig sind jeweils die in den Webshops oder an den Verkaufsstellen einsehbaren Eintrittspreise. In den angegebenen Preisen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. Versandkosten. Etwaige Gebühren für ein Zahlungsmittel werden gesondert ausgewiesen. Die jeweiligen Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite mitgeteilt.

3.2 Auf alle verfügbaren Tickets werden reduzierte Eintrittspreise für folgende Personen gewährt, soweit nicht anders vermerkt: Empfängerinnen von ALG-II, Geflüchtete und Inhaber:innen eines Sparling Tickets, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bzw. Schüler:innen, Auszubildende und Studierende bis 29 Jahre, Rentner:innen, Besucher:innen mit Schwerbehindertenausweis (freier Eintritt für Begleitpersonen bei Merkzeichen B). 

Die Berechtigung für die reduzierten Preise ist beim Erwerb der Tickets und beim Besuch der Veranstaltung durch Vorlage der entsprechenden Originaldokumente nachzuweisen. Kann die Berechtigung bei Besuch der Veranstaltung nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum regulären Eintrittspreis nachzuentrichten.

4. Weitergabe von Tickets 

4.1 Tickets werden ausschließlich zur privaten Nutzung verkauft. Es ist insbesondere untersagt,
a) die Tickets in Internetauktionen anzubieten;
b) die Tickets gewerblich zu veräußern;
c) die Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der 

Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht genehmigten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

4.2 Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet, verliert es seine Gültigkeit. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket zu sperren und dem:der Kunden:Kundin entschädigungslos und ohne Erstattung des Kaufpreises den Einlass zu der Veranstaltung zu verweigern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Veranstalter behält sich zudem vor, Personen, die gegen die vorgenannten Untersagungen verstoßen, in Zukunft von dem Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.

5. Rückgabe, Umtausch, Widerruf 

5.1 Die Rückgabe und der Umtausch von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dem:Der Kunden:Kundin abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet; dies gilt auch bei Verlust von Tickets auf dem Versandweg.

5.2 Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht Verbraucherinnen:Verbrauchern bei Verträgen, die die Lieferung von Veranstaltungstickets zum Gegenstand haben, kein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den hier vertriebenen Tickets kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher:Verbraucherinnen besteht und dieses auch nicht vertraglich eingeräumt wird. 

Der Abschluss eines bindenden Vertrags verpflichtet den:die Kunden:Kundin daher zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

6. Absage, Verlegung, Programmänderung 

6.1 Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Tickets. Im Fall der Absage einer Veranstaltung wird der Ticketpreis abzüglich, sofern die Tickets per Post versendet wurden, Versandkosten zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Erstattung erfolgt in der Regel durch Überweisung, wenn innerhalb von 6 Wochen nach der geplanten Veranstaltung die Eintrittskarten unter Angabe der Bankverbindung an den Veranstalter übersandt werden.

6.2 Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht, wenn eine Open Air-Veranstaltung in einen Saal verlegt werden muss, wenn es zu Sichtbehinderungen kommt, oder wenn eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt ausfällt oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes nach Vertragsschluss entstehende oder erst nachträglich bekannt gewordene Ereignis außerhalb der Kontrolle und Vorhersehbarkeit des Veranstalters, das von ihm auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt und aller wirtschaftlich und technisch zumutbaren Mittel nicht oder nicht rechtzeitig verhindert werden kann. Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Angriffe, hoheitliche Anordnungen, Streik oder vergleichbare Ereignisse. Für eventuelle Einschränkungen infolge der Maßnahme im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gelten die Sonderbestimmungen in Ziffer 10.

7. Veranstaltungen vor Ort

7.1 Der Zutritt zu Veranstaltungen vor Ort wird nur den Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen gestattet.

7.2 Der Veranstalter und das ggf. von ihm eingesetzte Sicherheitspersonal sind berechtigt, zur Verhinderung von Ticket-Schwarzmärkten die Berechtigung des Ticketinhabers:der Ticketinhaberin zu kontrollieren und den:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin zu identifizieren. Zum Nachweis der Identität haben die Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen ein geeignetes Identifikationsdokument, wie bspw. den Personalausweis, auf Verlangen vorzuzeigen.

7.3 Beim Einlass zur Veranstaltung wird der Veranstalter die Tickets kontrollieren und entwerten. Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin wird das Ticket auch während der Veranstaltung mit sich führen. Sobald das Ticket erstmalig zum Einlass verwendet wurde, besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass mit diesem Ticket.

7.4 Um einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin verpflichtet, vor deren Beginn den ihm:ihr aufgrund der Eintrittskarte zustehenden Platz einzunehmen und Signalfunktionen an Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten auszuschalten. Nach der festgelegten Anfangszeit einer Veranstaltung kommende Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen haben kein Anrecht mehr auf den erworbenen Platz. Ein späterer Einlass ist nur möglich, wenn dadurch die Veranstaltung nicht gestört wird. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

7.5 Der Veranstalter übt in seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen an dem Veranstaltungsort Straftaten begehen oder in sonstiger Weise Mitarbeiter:Mitarbeiterinnen des Veranstalters oder andere Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen gefährden. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht in berechtigter Weise Gebrauch, verliert das Ticket seine Gültigkeit. Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin hat keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des für das Ticket gezahlten Kaufpreises. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin die Veranstaltung stören oder andere Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen belästigen wird.

7.6 Es ist dem:der Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen untersagt, bei den Veranstaltungen vertragswidrige Gegenstände mit sich zu führen. Unter anderem sind folgende Gegenstände untersagt: Waffen, oder vergleichbare gefährliche Gegenstände, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, mitgebrachte Getränke und Essen, illegale Drogen, Tiere.

8. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen 

8.1 Aus urheber- und leistungsschutzrechtlichen Gründen sind jegliche Ton-, Foto- und Filmaufnahmen durch den:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin, auch für den privaten Gebrauch, strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar und können Schadensersatzansprüche auslösen.

8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Aufzeichnungsgeräte, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, werden Ticketinhaber:Ticketinhaberinnen erst dann wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.

8.3 Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen, insbesondere auf Bild-, Ton-, und Filmträger, und zu veröffentlichen sowie bei Veranstaltungen am Veranstaltungsort, insbesondere im Zuschauerraum, Fotoaufnahmen und Aufzeichnungen durchzuführen. Der Veranstalter kann die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. 

Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin erklärt sich mit dem Betreten des Veranstaltungsortes mit einer möglichen Ablichtung und Aufzeichnung seiner:ihrer Person im Rahmen der Veranstaltung und der üblichen und angemessenen Verwertung ohne eine Vergütung einverstanden.

9. Garderobe

9.1 Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Garderoben durch den Veranstalter besteht nicht.

9.2 Soweit der Veranstalter eine Garderobe anbietet, kann der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin Garderobenstücke (bspw. Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke) nur gegen die Ausgabe einer Garderobenmarke abgeben.

9.3 Gegen die Vorlage der jeweiligen Garderobenmarke händigt das Servicepersonal des Veranstalter die Garderobenstücke ohne weitere Prüfung der tatsächlichen Berechtigung aus. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobenstücken sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.

9.4 Garderobenstücke können ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin der:die berechtigte Empfänger:Empfängerin ist. Der Veranstalter darf in diesem Fall die personenbezogenen Daten des:der Kunden:Kundin vor Aushändigung des Garderobenstücks erfassen. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.

10. Sonderbestimmungen Covid-19 

10.1 Aufgrund des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit dem mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist jeder:jede Ticketinhaber:Ticketinhaberin beim Besuch einer Veranstaltung vor Ort dazu verpflichtet, die Vorgaben und Auflagen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt – insbesondere der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der zuständigen Behörden sowie die bundesgesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Ebenso sind das Schutz- und Hygienekonzept des Veranstalters sowie die nach Ziffer 10.3 getroffenen angemessenen Maßnahmen des Veranstalters zum Infektionsschutz zu befolgen. Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin hat sich vor dem Besuch der Veranstaltung bezüglich dieser Vorgaben zu informieren und an diese zu halten. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen des:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin angemessene Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße zu ergreifen, insbesondere kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen. Eine Entschädigung steht dem:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin in einem solchen Fall nicht zu. Sofern dem Veranstalter infolge eines schuldhaften Verstoßes des:der Ticketinhabers:Ticketinhaberin Geldstrafen oder Sanktionen auferlegt werden, ohne dass eigenes Verschulden des Veranstalters vorliegt, kann dieser den:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin entsprechend in Regress nehmen. 

10.2 Der:Die Kunde:Kundin und der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin erkennen an, dass infolge des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit dem mit dem Coronavirus SARS-CoV-2Veranstaltungen ggf. nur in eingeschränkter Form stattfinden können oder kurzfristig abgesagt werden müssen und dass die Teilnahme an einer Vor-Ort-Veranstaltung die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen und die diesbezügliche Mitwirkung des:der Ticketinhabers:Ticketinhaberin erfordern kann.

Sofern eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Schutzmaßnahmen des Veranstalter oder sonstigen Gründen, bedingt durch Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2,abgesagt wird und ausfällt, verlieren die bereits erworbenen Tickets ihre Gültigkeit. Dem:Der Kunden:Kundin wird der Ticketpreis in Form einer Rücküberweisung zurückerstattet. 

Sollte anstelle des ursprünglichen Spielplans ein Corona-Ersatzspielplan veröffentlicht werden, sind die bereits erworbenen Tickets für Veranstaltungen des ursprünglichen Spielplans nicht mehr gültig und es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung. 

10.3 Der Veranstalter ist berechtigt, angemessene Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Gefahr der Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 zu treffen. Hierbei wird sich der Veranstalter an den behördlichen Empfehlungen orientieren. Hierzu können bspw. folgende, nicht abschließende Maßnahmen, zählen: 

-  Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Kontaktnachverfolgung
-  Zeitlich gestufter Einlass der Ticketinhaber
-  Verwehrung des Zutritts bei bekannter, aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen (gemäß Robert Koch Institut), die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen
-  Schutz- und Hygienekonzept inkl. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
-  Beschränkung der Zuschauerzahl
-  Vorlage negativer Coronatest (nicht älter als 12 Stunden)
-  Nachweis Impfung oder der Genesung von einer Corona-Infektion.

11. Haftung 

11.1 Der Veranstalter haftet gegenüber dem:der Kunden:Kundinnen und gegenüber dem:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der:die Kunde:Kundin oder der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflichten oder vertragswesentliche Pflichten). In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens beschränkt. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Veranstalters vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11.3 ausgeschlossen.

13.3 Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

14. Datenschutz 

Der Veranstalter erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten der Kunden:Kundinnen und Ticketinhabern:Ticketinhaberinnen. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet der Veranstalter die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

15. Sonstiges 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Barrierefreiheit nicht für alle Veranstaltungen gewährleistet werden kann. Der:Die Ticketinhaber:Ticketinhaberin muss sich bei Bedarf daher vor Ticketerwerb über eine vorhandene Barrierefreiheit informieren.

16. Schlussbestimmungen 

16.1 Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und den:der Kunden:Kundinnen sowie dem:der Ticketinhaber:Ticketinhaberin findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der:die Kunde:Kundin oder der:die Ticketinhaber:Ticketinhaberin als Verbraucher:Verbraucherin seinen:ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

16.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche zwischen dem Veranstalter und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bitterfeld-Wolfen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

16.3 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16.4 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter weder bereit noch verpflichtet. 

 

Sandersdorf-Brehna, 29.4.2022

1. — 16.
Juni
2024